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Die häufigsten Fragen von Tagesmüttern und Tagesvätern

Sie haben gerade mit der Betreuung von Tageskindern angefangen oder haben vielleicht auch gerade die erste Anfrage zur Betreuung erhalten?

Es wird in nächster Zeit viele Fragen geben mit denen Sie von Eltern oder Jugendamt konfrontiert werden. Auch Sie selbst werden sich sicherlich immer wieder hinterfragen und vor neuen Herausforderungen stehen. Aus diesem Grund stellt Ihnen Kindertagespflege aktuell in regelmäßigen Abständen die häufigsten Fragen (und Antworten) vor.

Häufige Fragen aus der Kindertagespflege

Ab wann darf ich ein Kind, welches dünnflüssige Durchfälle, Erbrechen und Fieber hatte, wieder in die Tagespflege aufnehmen?

Wie finde ich heraus, ob es zwischen meinen eigenen und den Tageskindern passt?

Was mache ich, wenn Eltern sich schwer tun, das Kind abzugeben?

Was mache ich, wenn ich als Tagesmutter/-vater einen Konflikt mit den Eltern habe?

Wann ist es möglich die Betreuung eines Kindes auch über die Minijobzentrale laufen zu lassen?

Wann sind Umsätze in der Kindertagespflege umsatzsteuerfrei?

 

Wenn Sie selbst Fragen haben, schreiben Sie uns unter redaktion@kindertagespflege-aktuell.de oder posten Sie die Frage mit der Sie am häufigsten konfrontiert wurden auf unserer Facebook-Seite. Unsere Experten helfen Ihnen gern und schnell weiter. Und vielleicht finden Sie ja dann auch Ihre Frage bald hier in dieser Serie wieder.

 

Ab wann darf ich ein Kind, welches dünnflüssige Durchfälle, Erbrechen und Fieber hatte, wieder in die Kindertagespflege aufnehmen?

Sofern nicht regionale Vorgaben durch Ihr Gesundheitsamt bestehen, darf das Kind, wenn es wenigstens einen Tag fieberfrei ist, nicht erbricht und normal häufig Stühle entleert, wieder in die Tageseinrichtung. Die Stühle müssen noch keine normale Konsistenz haben, sondern dürfen auch noch breiig sein. Eine wichtige Voraussetzung: Das Kind muss normale Nahrung zu sich nehmen können. (Quelle: Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendgesundheit e. V. www.dakj.de)

Lassen Sie sich auf keinen Fall überreden, ein Kind, welches solche Symptome aufweist, tagsüber zu betreuen. Das Infektionsrisiko ist für Sie und Ihre weiteren Tageskinder zu hoch. Sollte während Ihrer Betreuung ein erneutes Erbrechen, Durchfall oder Fieber auftreten, bitten Sie die Eltern das Kind abzuholen und isolieren Sie es unverzüglich von den übrigen Kindern.

 
 

Wie finde ich heraus, ob es zwischen meinen eigenen und den Tageskindern passt?

Nun – beim Vorstellen und Eingewöhnen zeigt sich schon, ob die Chemie zwischen Ihnen und Ihren Kindern passt. Sorgen Sie am Besten dafür, dass Ihre Kinder anwesend sind, wenn das zu betreuende Kind zu Besuch kommt.

Merken Sie, dass sich irgendetwas in Ihnen sperrt, dann erbitten Sie sich eine Bedenkzeit von z. B. ein bis zwei Tagen. Die Tagespflege ist anders als ein Kindergarten. Sie stehen mit Ihrer eigenen Familie, Ihren Kindern darin und müssen auch die Bedürfnisse Ihres Kindes und Ihre eigenen berücksichtigen.

Durch einen positiven Kontakt, gemeinsamen Spielen, Bilderbücher anschauen, gemeinsamen Spaziergängen und Besuchen auf dem Spielplatz die Beziehung der Kinder zueinander lenken und führen, so dass sie sich verstehen und auskommen. Oft werden sogar zu einem Tageskind innige Freundschaften geknüpft, die noch eine lange Zeit nach dem Betreuungsverhältnis bestehen bleibt.

Kommen aber Ihr Kind und das Tageskind nach einiger Betreuungszeit nicht miteinander klar, dann empfiehlt es sich auch im Interesse des Tageskindes an eine Beendigung des Betreuungsverhältnisses denken.

 
 

Was mache ich, wenn Eltern sich schwer tun, das Kind abzugeben?

Für Eltern ist es häufig nicht leicht, die Kinder das erste Mal in fremde Hände zu geben. Vielleicht haben Sie schon mal erlebt, dass ein Vater oder eine Mutter mit Sonnenbrille, die verweinten Augen verdeckt, das Kind zu Ihnen bringt.

Erleichtern Sie ihnen diese Phase. Nicht nur den Kindern fällt der Abschied schwer. Auch für Eltern kann eine schrittweise Trennung den Prozess erleichtern. Hier helfen Tür- und Angelgespräche auf jeden Fall weiter. Erzählen Sie den Eltern beim Abholen, was Sie tagsbüber mit dem Kind unternommen und erlebt haben. Sie gewähren ihnen so Einblick in Ihren Tagesablauf und bauen Vertrauen auf. Die Eltern merken immer mehr durch Ihre Erzählungen und das Kind, dass es ihm bei Ihnen als Tagesmutter/-vater gut geht. Die Eltern brauchen auch Zeit sich daran zu gewöhnen und loszulassen.

Gerade in Fällen, wo es zu einer spontanen Tagespflegebetreuung kommt, z. B. weil die sonst sich kümmernde Oma ausfällt, sind die Gespräche immens wichtig. Dies erfordert Spontaneität der Tagesmutter, aber auch Verständnis und Einfühlungsvermögen für die abgebenden Eltern.

 
 

Was mache ich, wenn ich als Tagesmutter/-vater einen Konflikt mit den Eltern habe?

Nicht alles ist perfekt und gerade im zwischenmenschlichen Bereich kommt es durchaus zu unterschiedlichen Meinungen, Missverständnissen und Ungereimtheiten. Wenn es im Umgang mit den Eltern zu Meinungsverschiedenheiten kommt, gilt als oberstes Gebot: Bleiben Sie professionell und sachlich. Auch wenn die Betrachtungsweise unüblich ist, Sie sind ein Dienstleister und die Eltern Ihre Kunden. Es ist also wichtig, dass Sie Konflikte rechtzeitig erkennen und schnell aus der Welt schaffen.

Werden Sie sich klar, um was es eigentlich geht. Ist es z. B. ein anderer Erziehungsstil oder die Eifersucht und Angst der Mutter, ihr Kind bei Ihnen zu lassen? In jedem Fall sollten Sie sich dafür Zeit nehmen und den Konflikt miteinander besprechen. Machen Sie sich einen Termin in entspannter Atmosphäre aus und planen Sie genügen Zeit hierfür ein. Für die Vorbereitung ist es empfehlenswert sich Stichpunkte zu machen. So verlieren Sie auch bei einer hitzigen Diskussion nicht den Faden: um was geht es, was soll verändert werden, lässt sich ein Kompromiss finden?

Geht es um die evtl. zu viel ausgeteilten Süßigkeiten, lässt sich leicht eine Lösung finden. Hat die Mutter Angst, sie sei beim Kind nicht mehr so beliebt, dann nehmen Sie ihr die Sorgen. Das Kind ist natürlich gerne bei seinen Eltern. Es soll sich aber auch bei Ihnen als Tagesmutter/-vater wohl fühlen und benötigt hierfür eine vertraute Beziehung.

Gehen aber die Erziehungsstile soweit auseinander, so dass Sie sich überfordert fühlen, hier eine Lösung zu finden, dann holen Sie sich Hilfe z. B. bei einer befreundeten Tagesmutter oder Tagesvater, bei einer für Sie zuständigen, übergeordneten Tagespflegestelle (Tagesmütterbüro, Jugendamt,...). Die zeigen Ihnen Hilfen und Wege auf, den Konflikt zu lösen.

 
 

Wann ist es möglich die Betreuung eines Kindes auch über die Minijobzentrale laufen zu lassen?

Wann ist es möglich die Betreuung eines Kindes auch über die Minijobzentrale laufen zu lassen?

Eine weitere Form der Kindertagespflege ist die Betreuung im Haushalt der Eltern des Kindes. In dem Fall ist keine behördliche Kontrolle erforderlich. Die Tagespflegeperson wird dann meist als Betreuungsperson (herkömmlich als Kinderfrau bezeichnet) im Rahmen eines Minijobs angestellt. Sie kann dann maximal 400€ steuerfrei verdienen. Die Eltern melden sie bei der Minijobzentrale (http://www.minijobzentrale.de) an und zahlen die Sozialabgaben (12 %) an die Zentrale. Hier gibt es auch jede Menge weitere Infos über den Minijob im Haushalt, sowie alle erforderlichen Anmelde- und Vertragsformulare.

Wenn dem Finanzamt glaubhaft gemacht werden kann, dass die Tagespflegeperson weisungsgebunden ist und nicht selbstständig arbeitet, kann das Kind auch in der Wohnung der Tagespflegeperson betreut werden. Theoretisch funktioniert auch ein Minijob für mehrere Eltern, jedoch muss die Pflegeperson darauf achten, dass sie in der Summe nicht über 400€ erhält. Dies wird besonders dann schwierig, wenn es mal zu einem Wechsel kommt oder die Tagespflegeperson sich aus irgendwelchen Gründen von einem Elternpaar trennen möchte. Für diese Betreuungsform ist dann, wenn sie im Haushalt der Betreuungsperson stattfindet, für alle Kinder eine Pflegeerlaubnis des Jugendamts erforderlich. Es sei denn, die Kinderbetreuung findet unter 15 Stunden wöchentlich statt oder über einen Zeitraum von unter drei Monaten pro Kalenderjahr. Bei der Betreuung im Haushalt eines der Elternpaare wird gegebenenfalls nur für die anderen Kinder eine Pflegeerlaubnis benötigt.



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