Großtagespflege
Eine neue Herausforderung

Die intensive persönliche Betreuung ist ein weiteres Plus der Tagespflege mit institutionellem Rahmen. In fast allen Bundesländern kann mehreren Tagesbetreuungspersonen eine Genehmigung zur gemeinschaftlichen Betreuung von mehr als fünf Kindern erteilt werden. In der Regel wird dies dann als "Großtagespflege" bezeichnet.
Laut SGB VIII ist die Großtagespflege eine Form der Tagespflege für Kinder bis zu 14 Jahren. Mindestens zwei qualifizierte Betreuerinnen betreuen bis zu 10 Kinder in geeigneten Räumen, die nicht als privater Wohnraum genutzt werden dürfen.
Fachliche Qualifikation der Tagesbetreuungspersonen
Bei der Qualifizierung gibt es keine bundeseinheitlichen Regelungen. Je nach Bundesland sind unterschiedliche Standards gefordert. Diese sind bei den jeweiligen Sozialministerien anzufragen. In Bayern müssen z. B. beide Tagespflegepersonen eine Qualifizierung von 100 Unterrichtseinheiten nachweisen, eine der beiden Personen muss bereits Erfahrung in der Tagesbetreuung haben und als pädagogische Fachkraft (z. B. Erzieherin) ausgebildet sein.
Laut § 43 SGB VIII benötigt jede Tagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis, die nur bei entsprechender Eignung und angemessenen Räumlichkeiten erteilt wird. Die Eignungsüberprüfung erfolgt durch das zuständige Jugendamt.
Fachliche Ausgestaltung der Großtagespflege
- Die Großtagespflege unterliegt der fachlichen Anbindung an das zuständige Jugendamt
- Die Tagespflegepersonen müssen eine Betreuungsvereinbarung mit dem Jugendamt und den Personensorgeberechtigten abschließen.
- Die Tagespflegepersonen müssen ein pädagogisches Konzept vorlegen.
- Im Falle eines Ausfalls einer Tagespflegeperson muss eine qualifizierte Ersatzbetreuung geregelt sein.
- Die Großtagespflegestelle muss unangemeldete Hausbesuche der Aufsichtsbehörde (Jugendamt) zulassen.
Forschungsprojekt Großtagespflegestellen in Niedersachen
Im August 2011 hat das Forschungsteam Kornelia Runge und Rosemarie Lüters an der Fachhochschule Hannover, unter der Leitung von Prof. Dr. Joachim Romppel, das Forschungsprojekt "Großtagespflegestellen in Niedersachsen" gestartet. Es ist Ziel der Untersuchung, eine neue Betreuungsform der Kindertagespflege zu erforschen. Die sogenannten Großtagespflegestellen.
Finanzierung
Wie auch in der herkömmlichen Tagespflege gibt es auch in der Großtagespflege eine ...
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